Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Veröffentlichungen über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gem. Art. 3, Art. 4 Abs. 1a, 5 Lit. A und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die „Verordnung“)
- Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gem. Art. 3 (1) und Art. 4 (1a) der Verordnung
Der Nachhaltigkeitsmethodik von Marcard, Stein & Co (im Folgenden „MSC“) liegt ein transparenter, mehrstufiger Prozess zugrunde, bei dem sowohl Ausschlusskriterien als auch Mindestanforderungen für Unternehmen und Staaten definiert sind. Die zugrundeliegenden Daten beziehen wir von MSCI ESG-Research, einem der global führenden Anbieter von Nachhaltigkeitsanalysen sowie global anerkannten Indizes und Indikatoren. Wir sind überzeugt, dass der Einsatz unserer Nachhaltigkeitsmethodik ein weiterer Baustein ist, mit dem wir unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden und der Gesellschaft noch besser gerecht werden können.
Unsere Mindeststandards
Die Mindeststandards sind Grundlage für die Vermögensverwaltung. Hierbei werden über einen quantitativen Screeningprozess Unternehmen aus dem investierbaren Anlageuniversum ausgeschlossen, die den von uns gesetzten Mindestanforderungen in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht nicht genügen. Hierunter fallen Aktien und Anleihen von Unternehmen, die im Bereich der kontroversen Waffen bzw. Nuklearwaffen tätig sind oder die starke unternehmerische Kontroversen („Red Flag“ im Sinne der MSCI Methodik / Verletzung des UN Global Compact) aufweisen. Darunter versteht man ein schweres Fehlverhalten in den Bereichen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Zudem erfolgt ein Ausschluss von Unternehmen, die im Bereich des Thermalkohleabbaus bzw. der Energieerzeugung aus Thermalkohle bestimmte Umsatzschwellen überschreiten. Wir legen hiermit im Hinblick auf die Bewertung von Umweltschäden ein besonderes Augenmerk auf die Verringerung des CO2-Fußabdrucks unserer Investitionen.
Mit Ausnahme der Ergebnisse aus dem Bereich „kontroverse Waffen“, die sofort zu einem direkten Ausschluss aus dem Investitionsuniversum führen, wird das quantitative Ergebnis in der daran anknüpfenden qualitativen Betrachtung durch ein ESG-Gremium der Warburg Gruppe bewertet, das in seiner Besetzung die Expertise des Portfoliomanagements verschiedener Gruppenunternehmen vereint und in dem MSC durch seinen Chief Investment Officer vertreten ist. Dabei können weitere Erkenntnisse (wie z.B. aus direkten Unternehmensgesprächen) zu den Unternehmen hinzugezogen werden. Auf diese Weise werden sämtliche Ausschlüsse kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst. Um fundierte Einschätzungen zum Schweregrad von Kontroversen zu treffen, wird der aktive Dialog mit ausgewählten Unternehmen gesucht.
Fokussierte Nachhaltigkeitsstrategien
Über die Mindeststandards hinaus bieten wir zusätzlich fokussierte Nachhaltigkeitsstrategien an, welche in Bezug auf ESG-Kriterien eine wesentlich umfassendere Methodik aufweisen.
Das Portfoliomanagement von MSC betrachtet die Nachhaltigkeits-Performance eines Landes oder eines Unternehmens anhand des MSCI ESG-Ratings. Dieses aggregiert ökologische, soziale und ethische Aspekte gemeinsam zu einem Rating auf einer Skala von AAA bis CCC. Staaten bzw. Unternehmen mit einem schlechteren Rating als BBB werden aus dem Nachhaltigkeits-Universum ausgeschlossen.
Die Beurteilung von Staaten erfolgt anhand von verschiedenen Kriterien. Hierbei berufen wir uns auf global anerkannte Institutionen wie zum Beispiel Freedom House, die UN oder Transparency International. Wichtige Kriterien sind hierbei Klimaschutz, Korruption, Geldwäsche, Militärausgaben oder Todesstrafe.
Die Nachhaltigkeitsmethodik für die Selektion von Unternehmen ist als mehrstufiger Filterprozess aufgesetzt. Absolute und relative Ausschlusskriterien für Geschäftsaktivitäten werden mit Mindestratings und Qualitätsstandards beim Umgang mit Kontroversen kombiniert. Zu den absoluten Ausschlusskriterien gehören unter anderem kontroverse Geschäftsfelder wie die Produktion von Tabakerzeugnissen, kontroverser Waffen sowie die Erzeugung von Strom aus Atomenergie. Von einem Investment werden darüber hinaus Unternehmen ausgeschlossen, die durch das MSCI ESG-Rating im Branchenvergleich als unterdurchschnittlich nachhaltig bewertet werden. Verstößt ein Unternehmen gegen akzeptierte Übereinkommen wie etwa den UN Global Compact, wird in dieses Unternehmen ebenfalls nicht investiert. - Informationen zu unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Anlageberatungstätigkeiten gem. Art. 3 (2) der Verordnung
Im Rahmen der Anlageberatung erfolgt das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – sofern dies gewünscht ist – auch nachhaltiger Finanzinstrumente sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden als für sie geeignet empfehlen. Dabei sind die unter I. beschriebenen Mindeststandards Grundlage für die Anlageberatung und schließen Produkte aus dem investierbaren Anlageuniversum aus, die den von uns gesetzten Mindestanforderungen in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht nicht genügen. Dies soll das Risiko reduzieren, dass ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte.
Die Ausschlüsse umfassen Aktien und Anleihen von Unternehmen, die im Bereich der kontroversen Waffen bzw. Nuklearwaffen tätig sind oder die starke unternehmerische Kontroversen aufweisen. Darunter versteht man ein schweres Fehlverhalten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Zudem erfolgt ein Ausschluss von Unternehmen, die im Bereich des Thermalkohleabbaus bzw. der Energieerzeugung aus Thermalkohle tätig sind. Wir legen hiermit im Hinblick auf die Bewertung von Umweltschäden ein besonderes Augenmerk auf die Verringerung des CO2-Fußabdrucks unserer Investitionen. Verstößt ein Unternehmen gegen akzeptierte Übereinkommen wie etwa den UN Global Compact, wird dieses Unternehmen ebenfalls nicht zur Investition empfohlen. - Informationen über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Anlageberatung in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die Gegenstand ihrer Beratung sind gem. Art. 4 (5) lit. a) der Verordnung
Die Nachhaltigkeits-Performance eines Landes oder eines Unternehmens wird anhand des MSCI ESG-Ratings betrachtet. Dieses aggregiert ökologische, soziale und ethische Aspekte gemeinsam zu einem Rating auf einer Skala von AAA bis CCC.
Über die Ausprägungen der jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte sowie den damit verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken wird der Investor informiert. Dies erfolgt umfassend im Beratungsgespräch durch den Berater sowie – sofern vorhanden – den Andruck der jeweiligen Ausprägungen auf produktspezifischen Informationsblättern (Marketingmitteilungen). - Angabe zur Vergütungspolitik und die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 5 (1) der Verordnung
Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere der Vermeidung von Anreizen für Fehlverhalten, im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Unsere Vergütungsstruktur richtet sich nach Tarifvertrag bzw. individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen und unseren Vergütungsgrundsätzen. Sie begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.