Informationen zur Barrierefreiheit
- Was tun wir, damit unser Internetauftritt barrierefrei ist?
Lesen Sie dazu die Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Welche verschiedenen Bank-Dienstleistungen gibt es?
Informieren Sie sich hierzu in einfacher Sprache mit unseren Verbraucherinformationen.
- Wie können Sie eine Barriere melden?
Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand 25.06.2025)
Merkmale der Barrierefreiheit
Die Marcard, Stein & Co AG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Eine Website ist barrierefrei, wenn sie die folgenden vier Prinzipien erfüllt:
- Wahrnehmbarkeit
Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken mit Informationsgehalt Alternativtexte gibt. - Bedienbarkeit
Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können. - Verständlichkeit
Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten. - Robustheit
Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.marcard.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Grundlage der Einschätzung ist eine Selbstbewertung und eine Prüfung durch Barrierefreiheits-Experten.
Die Erklärung wird regelmäßig, möglichst jährlich, aber mindestens alle fünf Jahre, überprüft. Diese Überprüfung erfolgt auch anlassbezogen bei Veränderungen der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen oder von Normen und Spezifikationen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Prüfung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ist automatisiert und manuell erfolgt. Grundlage für die Prüfung ist das BFSG, das in der EN 301549 und weitergehend im Besonderen in der Richtlinie Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1 AA) umgesetzt ist.
Diese Website ist mit den Anforderungen des BFSG vereinbar. Die oben genannten Merkmale der Barrierefreiheit sind bestmöglich für diese Website umgesetzt. Einige Barrieren gibt es aber noch. Wir sind laufend darum bemüht, diese Barrieren immer weiter abzubauen.
Noch bestehende Barrieren
Trotz unserer Bemühungen können einige Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein, zum Beispiel:
- PDF-Dokumente, die vor dem 25. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
- Inhalte von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben.
Außerdem arbeiten wir kontinuierlich daran, die nachfolgenden Einschränkungen zu beheben:
- Nicht alle Texte, die als Überschriften verwendet werden, sind als Überschriften ausgezeichnet.
- Nicht jedes Bild ist korrekt als meaningful oder decorative ausgezeichnet.
- Einige Contentelemente haben noch einen unzureichenden Farbkontrast und keinen Accessible Name
- Es gibt noch Fehlermeldungen im HTML-Validator.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Marcard, Stein & Co AG
Adresse: Ballindamm 36, 20095 Hamburg
Telefon: +49 40 32099-556
E-Mail: barrierefreiheit@marcard.de
Sie können für Ihre Nachricht auch das nachfolgende Formular verwenden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle BGG
Adresse: Straße der Parlamentsdienste 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 18527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bankunternehmen werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die Adresse der MLBF lautet:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Kontakt MLBF:
Telefon +49 391 567 4530
E-Mail MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Welche verschiedenen Bank-Dienstleistungen gibt es?
Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten
Mit diesen Informationen erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen garantieren, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Verbraucherinformationen dienen dazu, Ihnen unsere Bank-Dienstleistungen leicht verständlich zu erläutern. Sie sind rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
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